Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Firmenname
(nachfolgend „“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich
oder elektronisch geschlossen wurde.
Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Branding, Grafikdesign, Webdesign, App-Entwicklung, digitale
Kampagnen, Social Media Marketing, Fotografie, Videoproduktion, Content-Erstellung, UI/UX-Design und Beratung an.
Vertragsschlüsse erfolgen auf Basis eines individuellen Angebots der Agentur, das vom Kunden schriftlich oder durch
schlüssiges Verhalten angenommen wird.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die
Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Firmenname (nachfolgend „“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder elektronisch geschlossen wurde. Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Branding, Grafikdesign, Webdesign, App-Entwicklung, digitale Kampagnen, Social Media Marketing, Fotografie, Videoproduktion, Content-Erstellung, UI/UX-Design und Beratung an. Vertragsschlüsse erfolgen auf Basis eines individuellen Angebots der Agentur, das vom Kunden schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten angenommen wird. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Leistungen der Agentur richten sich nach dem im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag definierten
Umfang. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Informationen und
Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte rechtlich zu prüfen. Für deren Rechtmäßigkeit,
insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechten, ist allein der Kunde
verantwortlich.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaige Fristen entsprechend. Der
Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Die Leistungen der Agentur richten sich nach dem im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag definierten Umfang. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte rechtlich zu prüfen. Für deren Rechtmäßigkeit, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechten, ist allein der Kunde verantwortlich. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaige Fristen entsprechend. Der Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Pauschalhonorars oder nach vereinbarten Stundensätzen. Mehraufwand infolge von
Änderungswünschen oder verzögerter Mitwirkung wird gesondert abgerechnet.
Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder hohem Umfang ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu
verlangen.
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Kündigt der Kunde einen Vertrag vorzeitig, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits
begonnene Arbeiten anteilig abzurechnen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Pauschalhonorars oder nach vereinbarten Stundensätzen. Mehraufwand infolge von Änderungswünschen oder verzögerter Mitwirkung wird gesondert abgerechnet. Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder hohem Umfang ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Kündigt der Kunde einen Vertrag vorzeitig, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits begonnene Arbeiten anteilig abzurechnen.
Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und
zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein, soweit nicht anders vereinbart.
Eine Weitergabe an Dritte oder die Bearbeitung der Werke durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
Alle Entwürfe, Konzepte, Rohdaten und Zwischenergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Agentur.
Die Agentur darf abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kunden als Referenz in eigenen Medien (z. B. Website, Social
Media, Portfolios, Präsentationen) veröffentlichen.
Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein, soweit nicht anders vereinbart. Eine Weitergabe an Dritte oder die Bearbeitung der Werke durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Alle Entwürfe, Konzepte, Rohdaten und Zwischenergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Die Agentur darf abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kunden als Referenz in eigenen Medien (z. B. Website, Social Media, Portfolios, Präsentationen) veröffentlichen.
Nach Abschluss einer vereinbarten Leistungsphase stellt die Agentur dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Abnahme zur
Verfügung.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen begründete Mängel schriftlich anzeigt oder
die Leistungen nutzt.
Der Kunde hat Anspruch auf zwei kostenfreie Korrekturschleifen pro Leistungsabschnitt, sofern nicht anders vereinbart.
Darüber hinausgehende Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand berechnet.
Nach Abschluss einer vereinbarten Leistungsphase stellt die Agentur dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Abnahme zur Verfügung. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen begründete Mängel schriftlich anzeigt oder die Leistungen nutzt. Der Kunde hat Anspruch auf zwei kostenfreie Korrekturschleifen pro Leistungsabschnitt, sofern nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehende Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand berechnet.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Die Haftung
für einfache Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische Schäden begrenzt.
Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust, wird keine Haftung übernommen.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Inhalte oder Strategien.
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung oder unvollständige Zuarbeiten des Kunden
zurückzuführen sind.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische Schäden begrenzt. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust, wird keine Haftung übernommen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Inhalte oder Strategien. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung oder unvollständige Zuarbeiten des Kunden zurückzuführen sind.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen
Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Betriebsinterna und Projektdetails, geheim zu halten und Dritten nicht
zugänglich zu machen.
Diese Pflicht gilt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Betriebsinterna und Projektdetails, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.
Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze
(insbesondere DSGVO) zu verarbeiten.
Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) zu verarbeiten. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der
Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.