Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Firmenname

(nachfolgend „“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich

oder elektronisch geschlossen wurde.

Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Branding, Grafikdesign, Webdesign, App-Entwicklung, digitale

Kampagnen, Social Media Marketing, Fotografie, Videoproduktion, Content-Erstellung, UI/UX-Design und Beratung an.

Vertragsschlüsse erfolgen auf Basis eines individuellen Angebots der Agentur, das vom Kunden schriftlich oder durch

schlüssiges Verhalten angenommen wird.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die

Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Firmenname (nachfolgend „“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder elektronisch geschlossen wurde. Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Branding, Grafikdesign, Webdesign, App-Entwicklung, digitale Kampagnen, Social Media Marketing, Fotografie, Videoproduktion, Content-Erstellung, UI/UX-Design und Beratung an. Vertragsschlüsse erfolgen auf Basis eines individuellen Angebots der Agentur, das vom Kunden schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten angenommen wird. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Die Leistungen der Agentur richten sich nach dem im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag definierten

Umfang. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Informationen und

Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte rechtlich zu prüfen. Für deren Rechtmäßigkeit,

insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechten, ist allein der Kunde

verantwortlich.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaige Fristen entsprechend. Der

Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Die Leistungen der Agentur richten sich nach dem im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag definierten Umfang. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte rechtlich zu prüfen. Für deren Rechtmäßigkeit, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechten, ist allein der Kunde verantwortlich. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaige Fristen entsprechend. Der Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Pauschalhonorars oder nach vereinbarten Stundensätzen. Mehraufwand infolge von

Änderungswünschen oder verzögerter Mitwirkung wird gesondert abgerechnet.

Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder hohem Umfang ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu

verlangen.

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt,

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

Kündigt der Kunde einen Vertrag vorzeitig, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits

begonnene Arbeiten anteilig abzurechnen.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Pauschalhonorars oder nach vereinbarten Stundensätzen. Mehraufwand infolge von Änderungswünschen oder verzögerter Mitwirkung wird gesondert abgerechnet. Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder hohem Umfang ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Kündigt der Kunde einen Vertrag vorzeitig, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits begonnene Arbeiten anteilig abzurechnen.

Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und

zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein, soweit nicht anders vereinbart.

Eine Weitergabe an Dritte oder die Bearbeitung der Werke durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.

Alle Entwürfe, Konzepte, Rohdaten und Zwischenergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der

Agentur.

Die Agentur darf abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kunden als Referenz in eigenen Medien (z. B. Website, Social

Media, Portfolios, Präsentationen) veröffentlichen.

Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein, soweit nicht anders vereinbart. Eine Weitergabe an Dritte oder die Bearbeitung der Werke durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Alle Entwürfe, Konzepte, Rohdaten und Zwischenergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Die Agentur darf abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kunden als Referenz in eigenen Medien (z. B. Website, Social Media, Portfolios, Präsentationen) veröffentlichen.

Abnahme und Änderungswünsche

Nach Abschluss einer vereinbarten Leistungsphase stellt die Agentur dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Abnahme zur

Verfügung.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen begründete Mängel schriftlich anzeigt oder

die Leistungen nutzt.

Der Kunde hat Anspruch auf zwei kostenfreie Korrekturschleifen pro Leistungsabschnitt, sofern nicht anders vereinbart.

Darüber hinausgehende Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand berechnet.

Nach Abschluss einer vereinbarten Leistungsphase stellt die Agentur dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Abnahme zur Verfügung. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen begründete Mängel schriftlich anzeigt oder die Leistungen nutzt. Der Kunde hat Anspruch auf zwei kostenfreie Korrekturschleifen pro Leistungsabschnitt, sofern nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehende Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand berechnet.

6. Haftung und Gewährleistung

Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Die Haftung

für einfache Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische Schäden begrenzt.

Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust, wird keine Haftung übernommen.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Inhalte oder Strategien.

Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung oder unvollständige Zuarbeiten des Kunden

zurückzuführen sind.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische Schäden begrenzt. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust, wird keine Haftung übernommen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Inhalte oder Strategien. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung oder unvollständige Zuarbeiten des Kunden zurückzuführen sind.

Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen

Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Betriebsinterna und Projektdetails, geheim zu halten und Dritten nicht

zugänglich zu machen.

Diese Pflicht gilt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Betriebsinterna und Projektdetails, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

Datenschutz

Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze

(insbesondere DSGVO) zu verarbeiten.

Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) zu verarbeiten. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der

Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.